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Wird der unterhalt neu berechnet, wenn das unterhaltspflichtige Kind eine Ausbildung beginnt und damit ein Einkommen hat?
Zitat von Gast am 15. Januar 2019, 22:31 Uhr
Wird der Unterhalt dann weniger, wenn das Kind eine Ausbildung beginnt und damit ein Einkommen hat?
Wird der Unterhalt dann weniger, wenn das Kind eine Ausbildung beginnt und damit ein Einkommen hat?
Zitat von Gast am 16. Januar 2019, 8:54 Uhr
Die Ausbildungsvergütung wird um einen Betrag i.H.v. 90 € vor Anrechnung auf den Unterhaltsbedarf gekürzt (ausbildungsbedingter Mehrbedarf).
Die Ausbildungsvergütung wird dann zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet wenn das Kind noch minderjährig ist. Bei volljährigen Kindern komplett.
Die Ausbildungsvergütung wird um einen Betrag i.H.v. 90 € vor Anrechnung auf den Unterhaltsbedarf gekürzt (ausbildungsbedingter Mehrbedarf).
Die Ausbildungsvergütung wird dann zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet wenn das Kind noch minderjährig ist. Bei volljährigen Kindern komplett.