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Wird der unterhalt neu berechnet, wenn das unterhaltspflichtige Kind eine Ausbildung beginnt und damit ein Einkommen hat?

Zitat

Wird der Unterhalt dann weniger, wenn das Kind eine Ausbildung beginnt und damit ein Einkommen hat?

 

Zitat

Die Ausbildungsvergütung wird um einen Betrag i.H.v. 90 € vor Anrechnung auf den Unterhaltsbedarf gekürzt (ausbildungsbedingter Mehrbedarf).

Die Ausbildungsvergütung wird dann zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet wenn das Kind noch minderjährig ist. Bei volljährigen Kindern komplett.

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